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   VGH Bayern, 04.06.2002 - 7 B 01.499   

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VGH Bayern, 04.06.2002 - 7 B 01.499 (https://dejure.org/2002,21020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2002 - 7 B 01.499 (https://dejure.org/2002,21020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 7 B 01.499 (https://dejure.org/2002,21020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der ihr im Rahmen eines erfolgreichen Nachprüfungsverfahrens entstandenen Rechtsanwaltskosten; Nachprüfungsverfahren nach § 30a Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) als sonstiger förmlicher Rechtsbehelf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Ansbach, 12.01.2021 - AN 2 K 20.1383

    Rechtsschutz bzgl. einer behördlichen Verfahrenshandlung im prüfungsrechtlichen

    Bei dem Überdenkungsverfahren handelt es sich um ein bloßes - wenn auch formalisiertes - Gegenvorstellungsrecht (BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257; B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744).

    Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass das Nachprüfungsverfahren nicht den Eintritt der Bestandskraft des Prüfungsbescheids abwendet, sondern dass hierzu fristgemäß Klage zu erheben ist (vgl. BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

    Materiellrechtlich stellt sich das Nachprüfungsverfahren als Antrag dar, die ergangene Prüfungsentscheidung nach Art. 48 bzw. 49 Abs. 1 BayVwVfG aufzuheben (BayVGH B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744), wobei ein entsprechender, das frühere Prüfungsergebnis abändernder Bescheid lediglich dann ergeht, sofern das Nachprüfungsverfahren tatsächlich eine geänderte (Gesamt-)Bewertung ergeben hat (vgl. BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

    (d) Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Prüfungsbehörde die ursprüngliche Prüfungsentscheidung nach Abschluss des Überdenkungsverfahrens nach Art. 48 BayVwVfG (sofern ein Rechtsfehler vorliegt) oder nach Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG (sofern der Beurteilungsspielraum betroffen ist) abändert, sofern sich zugunsten des Prüflings eine Änderung der ursprünglichen Prüfungsbewertung ergeben hat (vgl. BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

  • VG Ansbach, 11.12.2020 - AN 2 S 20.01382

    Austausch des Zweitkorrektors im prüfungsrechtlichen Überdenkungsverfahren

    Bei dem Überdenkungsverfahren handelt es sich um ein bloßes - wenn auch formalisiertes - Gegenvorstellungsrecht (BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257; B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744).

    Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass das Nachprüfungsverfahren nicht den Eintritt der Bestandskraft des Prüfungsbescheids abwendet, sondern dass hierzu fristgemäß Klage erhoben werden muss (vgl. BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

    Materiellrechtlich stellt sich das Nachprüfungsverfahren als Antrag dar, die ergangene Prüfungsentscheidung nach Art. 48 bzw. 49 Abs. 1 BayVwVfG aufzuheben (BayVGH B.v. 8.2.2012 - 7 BV 11.2480 - BeckRS 2012, 50744), wobei ein entsprechender, das früherer Prüfungsergebnis abändernder Bescheid lediglich dann ergeht, sofern das Nachprüfungsverfahren tatsächlich eine geänderte (Gesamt-)Bewertung ergeben hat (vgl. BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

    (b) Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Prüfungsbehörde die ursprüngliche Prüfungsentscheidung nach Abschluss des Überdenkungsverfahrens nach Art. 48 BayVwVfG (sofern ein Rechtsfehler vorliegt) oder nach Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG (sofern der Beurteilungsspielraum betroffen ist) abändert, sofern sich zugunsten des Prüflings eine Änderung der ursprünglichen Prüfungsbewertung ergeben hat (vgl. BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

  • VG Würzburg, 10.04.2019 - W 2 K 18.729

    Nichtbestehen der Masterarbeit - Bewertungsspielraum

    Das Nachprüfungsverfahren schafft damit auf Verfahrensebene einen unerlässlichen Ausgleich für die nur eingeschränkt mögliche gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (dazu BVerwG, U.v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 - NVwZ 1993, 681; BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

    1.2.8.1 Das Nachprüfungsverfahren ist als ein formalisiertes Gegenvorstellungsrecht ausgestaltet und stellt keinen förmlichen Rechtsbehelf dar (vgl. BayVGH, U.v. 2.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

  • VG Würzburg, 07.12.2016 - W 2 K 15.732

    Sporteignungsprüfung - Eingeschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit der Benotung

    Das Nachprüfungsverfahren ("Überdenkungsverfahren") bezweckt, dass die prüfungsspezifischen Einwendungen des Prüflings von den jeweiligen Prüfern "überdacht" werden und schafft einen unerlässlichen Ausgleich für die nur eingeschränkt mögliche gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (dazu BVerwG, U.v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 - NVwZ 1993, 681; BayVGH, U.v. 4.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257).

    Das Nachprüfungsverfahren ist als ein formalisiertes Gegenvorstellungsrecht ausgestaltet und stellt keinen förmlichen Rechtsbehelf dar (vgl. BayVGH, U.v. 2.6.2002 - 7 B 01.499 - NVwZ-RR 2003, 257; VG Würzburg, U.v. 21.9.2011 - W 2 K 11.264 - BeckRS 2012, 56410).

  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 7 BV 11.2480

    Einwendungsausschluss bei Bestandskraft der Prüfungsentscheidung

    Zur Begründung der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung führt der Kläger aus, das Nachprüfungsverfahren sei nicht nur auf "eine Überdenkung der Bewertung durch die Prüfer", sondern auch auf die Änderung des (bestandskräftigen) Prüfungsbescheids selbst gerichtet, wie eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2002 (Az. 7 B 01.499) bestätige.
  • VG München, 06.12.2011 - M 4 K 11.528

    Erste Juristische Staatsprüfung 2010/2; prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum;

    Im Nachprüfungsverfahren, das als eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren ein Überdenken der Prüfungsentscheidung ermöglicht (vgl. BayVGH, Urt. v. 4.6.2002, Az.: 7 B 01.499, juris), gilt nichts anderes.
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